10/12/2025

Im Rahmen der Ausstellung –––– Verweigerung, Infiltration und die Gabe wurde im Kunsthaus Bregenz ein bewohnbares, parasitäres Objekt installiert. Das „Haus“ steht exemplarisch für Fragen nach Autor*innenschaft, Identität und Besitz und steht nicht zum Verkauf. Nach Ende der Ausstellung im Januar 2026 soll es im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programms weitergenutzt werden als Ort für künstlerische Forschung und Produktion, soziale Begegnung und experimentelles Wohnen im Kontext von Gegenwartskunst und institutioneller Kritik.

Mit der Ausschreibung der Nachnutzung bietet sich die Möglichkeit zur künstlerischen, konzeptuellen oder sozialen Nutzung des Objekts. Bis zum 23. Dezember können Konzepte beim Kunsthaus Bregenz eingereicht werden. Eine Jury rund um KUB Direktor Thomas D. Trummer und den*die Künstler*in wird ein geeignetes Projekt küren. 

Details zu Voraussetzungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung des KUB >>> 

Einreichung und Fristen
Einreichfrist 23. Dezember 2025
Jurymeeting 08. Januar 2026
Rückmeldung 12. Januar 2026
Abbau im KUB 19.—21. Januar 2026
Transport an neuen Aufstellort 22. Januar 2026

10/12/2025

KUB 2025.03 ███████ Ausstellungsansicht, 3. Obergeschoss Kunsthaus Bregenz, 2025, Foto: Tretter

Nach Ende der Ausstellung bleibt das Haus als bewegliche Künstler*innenresidenz erhalten: eine lebendige, funktionierende Struktur, gebaut, um zerlegt und andernorts wieder zusammengesetzt zu werden. Das Haus verfügt über ein Handbuch, das Schritt-für-Schritt-Anweisungen für seine erneute Montage enthält.

Gesucht werden jetzt vom Kunsthaus Bregenz Vorschläge für eine zukünftige Nutzung des „Hauses“, die innovativ sind und sich zugleich mit Fragen von Identität, Autor:innenschaft, Anonymität sowie kollektiven Formen des Schaffens auseinandersetzen. Die Nachnutzung soll flexibel und partizipativ angelegt sein und damit Raum für andere Künstlerinnen und Kollektive öffnen. Voraussetzung ist zudem, dass sie sich innerhalb eines Fördermodells realisieren lässt, das nicht auf Profit ausgerichtet ist, sondern auf Ermöglichung und die Bereitstellung gemeinsamer Ressourcen. Konzeptionell wie praktisch soll das „Haus“ weiterhin als temporärer Arbeits- und Lebensraum gedacht werden, während es gleichzeitig als dauerhaftes skulpturales Zeugnis dieser künstlerischen Nutzung bestehen bleibt. Die zukünftigen Formate können performativ, installativ, partizipativ, diskursiv oder forschungsorientiert ausgerichtet sein.

Einreichung durch Projektvorschlag:
1. Kurzkonzept (max. 2 Seiten)
• Idee, wie das „Haus“ genutzt werden soll
• ggf. Zeitrahmen der Nutzung
• Eventuell geplante Öffnung für die Öffentlichkeit
und Künstler*innen
2. Technische Umsetzung
• Raumplan
• Sind Veränderungen nötig (falls ja, welche)?
• Logistik (Montage, Sicherheit, Instandhaltung)
3. Budgetplan (Schätzung)
• Ressourcenbedarf: Personal für Aufbau, Betreuung und Instandhal-
tung sowie ggf. Material und Technik
• Vorschlag zur Finanzierung (Fördermittel, Eigenleistung,
Stiftungsmittel etc.)
4. Kurzbeschreibung der Institution / Künstler*in-Portfolio:
max. 2 Seiten / 10 Bilder oder Dokumente


Einzureichen sind die Unterlagen elektronisch unter opencall@kunsthaus-bregenz.at

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