Die Zukunft des nicht denkmalgeschützten Landesamtsgebäudes von den Architekten Fritz Kohlbacher, Hans Laimer und Eugen Salpius wird in Salzburg bereits seit Längerem diskutiert. Nach dem Auszug der Landesverwaltung zum Ende des Jahres sollen Wohnungen auf dem Grundstück entstehen. Während Stadt und Land das Areal als wichtigen Standort für leistbaren Wohnbau sehen, richtet sich die aktuelle Diskussion vor allem auf die Frage, ob dieses Ziel durch einen Neubau oder durch die Weiterverwendung des bestehenden Gebäudes erreicht werden kann. Die über 20 Initiatoren rund um die Architekten Michael Strobl und Thomas Forsthuber, sowie der Künstlerischen Leitung der Initiative Architektur Roman Höllbacher, argumentieren, dass die Tragstruktur des Gebäudes aus den späten 1960er-Jahren in einem äußerst guten Zustand sei und eine Umnutzung sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich Vorteile gegenüber einem Neubau biete. Ferner könnten rund 13.000 Tonnen Stahlbeton erhalten und etwa 3.000 Tonnen CO₂ in Form sogenannter grauer Energie eingespart werden. Zudem verweisen sie auf Einsparpotenziale bei den Baukosten und legen nun ehrenamtlich ein Konzept für die Schaffung von gefördertem Wohnraum im Bestandsgebäude vor. Nicht nur aus finanzieller und ethischer Sicht sprechen Argumente also für eine Umnutzung. Auch architektonisch würde der Erhalt des Bestands mit seiner klaren Fassadengliederung und dem eleganten Stiegenhaus einen ästhetischen Mehrwert bieten. Im Gegensatz zur oft kritisierten Uniformität vieler zeitgenössischer Wohnbauten eröffnet die Weiterverwendung bestehender Gebäude individuelle Lösungen – als gelungenes Beispiel der Transformation eines Bürohauses in ein Wohngebäude gilt beispielsweise der jüngst fertiggestellte Hochhausumbau Wohnen Hoch 15 in Konstanz von Sauerbruch Hutton.
Die Petition kann ab sofort hier unterzeichnet werden; ein sorgfältig gestaltetes Instagram präsentiert den Sachverhalt und Stimmen aus der Initiative. Sie richtet sich an das Land Salzburg und fordert neben dem Erhalt dieses spezifischen Gebäudes auch einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel im Umgang mit öffentlicher Bausubstanz. Vor Abrissen öffentlicher Gebäude könnten künftig unabhängige Bestandsanalysen verpflichtend erfolgen und Sanierungen sowie Umnutzungen stärker gefördert werden, schließlich sei „adaptieren statt demolieren keine Vision, sondern eine realistische Option.“