Fokus auf Bestandsentwicklung und kreislauffähiges Bauen
Einreichfähig sind Gebäude in Österreich, die zwischen 2020 und Oktober 2023 fertiggestellt wurden und sich erstmals für den Staatspreis bewerben. Besonderes Augenmerk wird diesmal auf Einreichungen zu herausragenden Beispielen der Bestandsentwicklung, zu kreislauffähigem Bauen, zu Neubauten mit besonderer Innovationskraft sowie zu Siedlungen und Quartiersentwicklung gelegt. Alle Gebäudetypen und Nutzungsarten sind zulässig. Gebäude mit fossilen gebäudebezogenen Wärmesystemen und damit Energieträgern wie Erdgas, bzw. festen und flüssigen fossilen Brennstoffen sind im Sinne der Klimaneutralität 2040 von einer Auszeichnung mit dem Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit ausgeschlossen.
Bewerben können sich Errichter:innen, Betreiber:innen, die verantwortlichen Architekt:innen sowie die energietechnischen Planer:innen des jeweils eingereichten Bauwerks. Bewertet wird neben der architektonisch-städtebaulichen Qualität die Nachhaltigkeit der Objekte anhand der Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards. Dieser gilt als besonders anspruchsvoll und genießt auch weit über Österreichs Grenzen hinaus hohes Ansehen.
Mehrstufiges Verfahren mit internationaler Jury
Die diesjährige Ausschreibung ist bis zum 12. Jänner 2024 geöffnet. Die eingereichten Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von einer sechsköpfigen Jury bewertet. Das international besetzte Gremium besteht zu gleichen Teilen aus Expertinnen und Experten der Architektur und der Nachhaltigkeit. Damit ist gewährleistet, dass die Beurteilung beider Themenschwerpunkte in allen Bewertungsschritten gleichwertig erfolgt. Nach einer Vorprüfung und Besichtigung der ausgewählten Objekte mit eingehender Diskussion trifft die Jury ihre finale Entscheidung. Die Preisverleihung findet im Juni 2024 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in Wien statt.