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Graz

Neubau Brockmanngasse, GS Architects ZT-GmbH, Foto: Gerald Liebminger

Die rechtliche Grundlage für das Planen in Schutzzonen ist das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) samt Durchführungsverordnungen (FenstergestaltungsVO, DachlandschaftserhaltungsVO, AnkündigungsgestaltungsVO sowie Richtlinie für Dachdeckungen).
Hiebei erstreckt sich der örtliche Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften auf jene Stadtteile von Graz, welche in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrer Baustruktur / -substanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet). Im Bauverfahren aller Projekte, welche in diesen Zonen realisiert werden sollen, stellt die Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ein Gutachtergremium dar, das gehört werden muss zur Sicherung einer verantwortungs- sowie qualitätsvollen Planung.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt

  • Neubebauung noch vorhandener Restflächen und Baulücken
  • Betrachtung des neuen Projektes im Ensemble mit den bestehenden Bestandsobjekten / Einfügungsgebot
  • Sanierung / Erweiterung von Bestandsobjekten / Beeinträchtigungsverbot
  • Qualität der Einreichunterlagen
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens
  • Gutachtertätigkeit  der ASVK / Kooperation mit anderen Behörden im Bauverfahren 
  • Kriterien für Schutzwürdigkeit
  • Diskurs über aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis

ReferentInnen

  • Arch. DI Peter REITMAYR, Mitglied der ASVK, Graz
  • Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, Vorsitzende der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission, Graz
  • Architektin Danijela GOJIC, GS Architects ZT-GmbH, Mitglied der ASVK, Graz
  • HR Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT, Altstadtanwalt, Graz
  • Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG, Leiter der Geschäftsstelle der Altstadtanwaltschaft und Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission / A 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
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bis 7.1.2025
GAT