29/01/2024

Eine Notiz zum Aufsehen um das Dach des Ernst-Happel-Stadions in Wien.

29/01/2024
©: Redaktion GAT

Das denkmalgeschützte Ernst-Happel-Stadion in Wien, bekommt ein neues, zusätzliches Dach. Im Prinzip OK, aber so nicht OK – machte die Kammer der ZiviltechnikerInnen Wien, Niederösterreich und Burgenland deutlich mit ihrem Inserat "I wer', narrisch!" in der Wochenzeitung Falter und bezieht sich auf die Totalunternehmerausschreibung für eine Ergänzung des Stadiondachs. 

Weil es kaum auffälliger und besser platziert hätte sein können, twitterte (bzw. twixte oder heißt es jetzt xte?) Falterchefredakteur Florian Klenk das Inserat (Umschlagseite) vollständig, der ORF lud darauf zum Interview in der ZIB2 und die zuständigen Politikerinnen und Politiker der Stadtregierung Wien verwiesen die Medienvertreterinnen und -vertreter an die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H. (sie soll das Projekt umsetzen). Das alles war am Mittwoch dieser Woche. 

Medienreaktionen auf diesen Coup und wie sich die Geschichte weiter entwickelte, liest man direkt bei der ZT-Länderkammer auf der Homepage. Man findet eine Linksammlung zu den wichtigsten Meilensteinen dieser "Sportive". 

Die Weihnachtsschnellnummer einer europaweiten Ausschreibung ist auf alle Fälle zu kritisieren, zumal laut Statement der ZT-Länderkammer nicht einmal das Telefon zur "Besichtigungsterminvereinbarung" – Grundvoraussetzung zur Teilnahme an der Ausschreibung – besetzt war. Und wer, wie man liest, die Branche kennt, weiß, wer einen solchen Auftrag ausführen, in Österreich überhaupt stemmen könnte und eventuell einen Vorsprung hatte.

Untergegangen, ein wenig, ist bisher der Aspekt, dass mit einem Totalunternehmer eines nicht stattfindet: Eine Entflechtung von Planung und Ausführung. Vielleicht sieht das nicht jede(r) für wichtig an, aber ein Verfahren in der Größenordnung ohne Vier-Augen-Prinzip, wenn zu viel in einer Hand liegt, ist nicht immer ein Garant für Qualität. Für die Wiener Holding scheint schwerer zu wiegen, so schreibt der Standard, "dass Abstimmungen und etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Projektpartnern 'nicht dienlich' seien".

Laut gleichem Standard-Artikel ist die Frist zur Abgabe eines Angebots mittlerweile auf Ende Januar verschoben, "Aufregung über die nur einmonatige Ausschreibungsfrist gab es schon zuvor. Das legt ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien nahe: Demnach wurde durch einen Beschluss des Gerichts eine Erstreckung der Frist vom 9. Jänner vorläufig auf den 1. Februar 2024 erwirkt."

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